Schon lange wollte ich ein Post zum Thema schreiben, bin aber bisher einfach nicht dazu gekommen. Jetzt aber:
Auf dem Weg zur Arbeit komme ich an einer Stelle vorbei, wo sie immer mal wieder die Geschwindigkeitskontrolle per Video machen. Gestern habe ich die Gelegenheit genutzt und bin mal an die Seite gefahren um den Menschen zu interviewen. Aussagen/Beobachtungen waren:
- Handelsübliche Video-Kamera mit einem Geschwindigkeitsmesser (Radar? Laser?) zusammengebaut auf Stativ.
- Aufzeichnung wird angeblich von Hand(!) gestartet, wenn KFZ zu schnell
- Bei nicht gültiger Messung wird über Nummernschild und Fahrer eine Blende gelegt, so dass keine Identifizierung möglich (Nach der Aufnahme? Wie das?)
- Datenschutzrechtlich ist alles im grünen Bereich (was soll er auch sonst sagen)
- Es werden definitiv auch Messungen vorgenommen, wenn der Mensch nicht daneben steht um die Aufzeichnung zu starten (eigene Beobachtung zu anderem Zeitpunkt)
Alles sehr fragwürdig, deswegen Anruf bei der Kreisverwaltung. Die Aussagen dort im Grunde die selben:
- eine Identifizierung von KFZ die nicht zu schnell sei nicht möglich, weil Einblendungen Nummernschild und Fahrer verdecken. Das sei auch
nicht rückgängig zu machen.
- Allerdings konnte ich den Mitarbeiter zu der Aussage bringen, dass erstmal wohl alle KFZ aufgezeichnet werden!
Es erging allerdings das Angebot mir das ganze (auch Videos) in der Kreisverwaltung mal anzuschauen. Mal ein Positiv-Beispiel in Sachen
transparenter Staat.
Also auf zur Kreisverwaltung...
Dienstag, 26. Januar 2010
Geschwindigkeitsmessung per Video
Bei dem eingesetzten Gerät handelt es sich um ein Leivtec XV2.
Ich habe mir die Auswertung der Videobänder anschauen können. Da ist tatsächlich ein Raster über nahezu das ganze Videobild gelegt. Dieses
Raster wird ausgeblendet, wenn ein KFZ zu schnell ist. Fahrer und Nummernschild sind durch das Raster nicht identifizierbar, aber einzelne
Fahrzeuge halt schon, wenn sie ein bischen markant sind.
Was die Aufzeichnung an sich angeht: Es wurde mir versichert, dass nicht jedes Fahrzeugt aufgezeichnet wird, sondern die Aufzeichnung erst
gestartet wird, wenn der Messzeuge/Bediener meint, das herrannahende KFZ sei zu schnell (konkreter Tatverdacht).
Zur Technik wurde mir berichtet, dass das System das Video mit Gitter aufzeichnet und bei einem Tempoverstoß nach der Messung das Band zurück spult und auf der Tonspur eine Markierung setzt mit dem das Abspielgerät das Gitter entfernen kann. Würde man die Kasette in ein normales Hi8-Abspielgerät stecken, würde man nur das Video mit Gitter sehen.
Auf mein Hinweis, man könne ja dann auch nachträglich das Gitter entfernen indem man eine entsprechende Markierung auf die Tonspur
bringt, wurde erwidert, das wäre nur mit erheblicher krimineller Energie möglich und würde deswegen nicht vorkommen.
Die Begründung ist sehr schwach und der Rest technischer Nonsens.
Tatsache: Es wird ein ganz normales Video ohne Gitter aufgezeichnet und Messdaten auf der Tonspur. Das Auswertegerät legt das Gitter über das Videobild und wenn bei der Auswertung ein KFZ zu schnell ist, wird das Gitter automatisch oder manuell ausgeblendet. Das Band in einem normalen Hi8-Abspieler zeigt ein astreines Videobild ohne Gitter.
Sprich: Der "Datenschutz" ist nur für die Leute am Auswertegerät vorhanden und auch nur dann, wenn sie sich an ihre Anweisung halten, da
das Gitter manuell ausgeblendet werden kann.
Woher ich das weiss? Ich habe bei Hersteller angerufen und gefragt....
Das System ist allerdings trotzdem nicht vom BVG-Urteil betroffen, weil eben keine kontinuierliche Videoüberwachung stattfindet, sondern das Band von Hand bei "Tatverdacht" gestartet wird.
Wobei es für den Bediener grade auf stärker befahrenen Straßen natürlich einfacher ist, das Band einfach laufen zu lassen und es zur automatischen Auswertung zu geben. Ob diese "missbräuchliche" Nutzung geschied oder nicht mag jeder selber entscheiden. Allerdings habe ich ein Video gesehen, das verdammt danach aussah....
Zudem stützt sich der Einsatz dieses Gerätes auf die Gesetze zur Verkehrsüberwachung. Damit sind schon zwei Gründe aus dem BVG-Urteil
nicht zutreffend. Juristisch bewanderte Personen mögen diesen Grund näher untersuchen wenn sie mögen.
Allerdings werden hier, egal ob richtige oder missbräuchliche Nutzung, Daten von Unschuldigen auf Dauer bzw. über einen langen Zeitraum
gespeichert, da die Bänder natürlich aufbewart werden. Ein Anruf beim ULD erbrachte die Kenntniss, das die Aufzeichnungen bei denen keine Ordnungswiedrigkeit festgestellt werden konnte, sofort zu löschen sind, und alle anderen spätestens nach 6 Monaten.
Aussage der Kreisverwaltung: Bänder werden ohne Ausnahme 3 Jahre aufbewart. Unterlagen ohne Verstoß werden nicht gelöscht!






Kleines Update: Inzwischen habe ich, wie schon angedeutet, das ULD informiert. Die wollen mich auf dem laufenden halten. Mal sehen. Parallel habe ich der Kreisverwaltung mal ein Fax geschickt. Inzwischen bin ich wieder einige male gefilmt worden (oder zu
Aufgenommen: Apr 06, 23:28